Welche Maßnahmen werden empfohlen?

  • Binden Sie bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Tätigkeit Ihre Sicherheitsfachkraft und Ihre Betriebsärztin oder Ihren Betriebsarzt ein.
  • Nutzen Sie alternative Arbeitsverfahren und ersetzen Sie Maschinen oder Werkzeuge durch schwingungsgedämpfte Werkzeuge.
  • Rüsten Sie Maschinen und Werkzeuge zusätzlich aus, um Gesundheitsgefährdungen durch Vibration zu vermeiden.
  • Warten Sie Maschinen und Werkzeuge regelmäßig.
  • Schulen Sie die Beschäftigten im Umgang mit Werkzeug und Maschinen.
  • Begrenzen Sie die Arbeitszeit und planen Sie diese so, dass zwischendurch auch Arbeiten ohne belastende Exposition ausgeführt werden können.
  • Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten.
  • Stellen Sie Kleidung zum Schutz vor Nässe und Kälte bereit.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge: Wird der Auslösewert überschritten, müssen Sie Ihren Beschäftigten die arbeitsmedizinische Vorsorge schriftlich und persönlich anbieten (Angebotsvorsorge). Wird der höhere Expositionsgrenzwert überschritten, muss eine Pflichtvorsorge nach der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung durchgeführt werden. Ohne diese darf Ihr Mitarbeiter oder Ihre Mitarbeiterin nicht weiterarbeiten.