Eine Frau in einer Werkstatt bückt sich über die Werkbank und greift zur Wasserwaage.

Den Arbeitsplatz gestalten Ein produktives und gesundes Umfeld schaffen

Im Arbeitsschutz unterscheidet man zwischen Verhaltensprävention und Verhältnis­prävention: Beschäftigte können ihr Verhalten selbst beeinflussen, die Verhältnisse am Arbeitsplatz meistens nicht. Das kann nur der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin. Und dazu sind sie bei hohen Gefährdungen auch gesetzlich verpflichtet. Wichtig zu wissen: Sie als Beschäftigte oder Beschäftigter müssen nicht alles allein schaffen, aber ohne Sie geht es auch nicht!

Wo Rechte sind, gibt es auch Pflichten

Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz sind „die Beschäftigten verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen“.

Das bedeutet, dass Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter auch Pflichten haben. Dazu gehört, die Verhältnisse, unter denen Sie am Arbeitsplatz arbeiten, zu betrachten, denn diese beeinflussen in der Regel Ihr Verhalten. Ist beispielsweise keine Hebehilfe vorhanden, werden Pflegebedürftige vom Pflegepersonal mit eigener Kraft in den Rollstuhl gehoben.

Um Rücken- und Gelenkbeschwerden zu vermeiden, sollte der Arbeitsplatz von Anfang an ergonomisch gestaltet und auf Sie abgestimmt sein. Auch wenn Sie nicht gleich alles, was wünschenswert wäre, auf einmal ändern können – starten Sie mit dem, was möglich ist. Schon eine Bewegungspause oder der konsequente Einsatz einer neuen Arbeitshilfe helfen. Kleine Erfolge sind wichtiger als Stillstand.

Es lohnt sich für Sie als Beschäftige oder Beschäftigter in jedem Fall den Vorschlag zu machen, Hebehilfen, ergonomische Werkzeuge oder auch ein Stehpult, ein Headset oder eine ergonomische Tastatur oder Maus anzuschaffen.

Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz erkennen

Arbeitgeber oder Arbeitgeberin sind gesetzlich verpflichtet, Sie vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren wie Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu schützen. Um dies zu gewährleisten, müssen der Arbeitsplatz begutachtet sowie die Risiken in einer so genannten Gefährdungsbeurteilung beschrieben und bewertet werden. Ergibt sich daraus, dass Maßnahmen zum Gesundheitsschutz erforderlich sind, müssen diese umgesetzt werden. Die Experten und Expertinnen, die dabei helfen können, sind Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärztinnen und Betriebsärzte .

Nutzen Sie den eigenen Handlungsspielraum

Wenn Sie vermuten, dass Ihre Beschwerden mit Ihrer beruflichen Tätigkeit zusammenhängen:

  • Prüfen Sie, ob Sie mit den vorhandenen Hilfsmitteln und Gesundheitsangeboten Ihre Belastungen im Beruf verringern oder Ihre körperlichen Fähigkeiten stärken können.
  • Sprechen Sie Ihr Problem gegenüber Ihrer Führungskraft, Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin, dem Betriebs- bzw. Personalrat, der Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt oder Betriebsärztin konkret an. Nutzen Sie Ihr Recht auf Arbeitsmedizinische Vorsorge, wenn mit Gesundheitsgefahren zu rechnen ist.
  • Unterstützen Sie Ihren Arbeitgeber bei der Gefährdungsbeurteilung, indem Sie ihm sagen, wo es Probleme gibt. Vielleicht haben Sie auch eigene Ideen, wie Ihnen am besten geholfen werden kann.
  • Auch wenn Sie sich am Arbeitsplatz psychisch belastet fühlen, können Sie sich Unterstützung holen.  Zeitdruck, ein negatives Betriebsklima oder Überforderung können ebenfalls Schmerzen im Muskel-Skelett-System auslösen.

In sieben Schritten zum gesunden Arbeitsplatz

Arbeitsschutz ist Sache des Chefs oder der Chefin. Sie sind gemeinsam mit den Führungskräften für gesunde Arbeitsbedingungen verantwortlich. So will es das Arbeitsschutzgesetz. Die Basis dafür schafft die Gefährdungsbeurteilung, die Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin erstellen muss: Sie ermittelt Gesundheitsrisiken an Ihrem Arbeitsplatz und legt entsprechende Schutzmaßnahmen fest. Dabei werden Arbeitgeber, und Arbeitgeberin in der Regel durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärztinnen und Betriebsärzte unterstützt.

So funktioniert die Gefährdungsbeurteilung
  1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen: Welche Aufgaben und Arbeiten gibt es im Betrieb?
  2. Gefährdungen ermitteln: Welche Risiken treten auf?
  3. Gefährdungen beurteilen: Wie schwerwiegend sind diese Risiken für die Gesundheit?
  4. Maßnahmen festlegen: Wie können die Beschäftigten vor diesen Risiken geschützt werden?
  5. Maßnahmen durchführen und in die betrieblichen Routinen einbinden 
  6. Wirksamkeit der Maßnahmen prüfen: Haben die Maßnahmen geholfen?
  7. Gefährdungsbeurteilung fortschreiben (wenn neue Aufgaben hinzukommen, Arbeitsbedingungen sich verändern oder Arbeitsunfälle sich häufen) 

Arbeitsplatz nach dem TOP-Prinzip gestalten

Sie als Beschäftigte können die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen, indem Sie ihr erklären, welche Tätigkeiten Sie stark belasten. Vielleicht haben Sie auch bereits eigene Ideen, wie Ihr Arbeitsplatz nach dem TOP-Prinzip gestaltet werden könnte. „TOP“ – das bedeutet: Die Gefahren möglichst an der Quelle zuerst bekämpfen.

Gefahren mit technischen Lösungen vermeiden

  • Roboter zum Heben und Tragen oder für sich wiederholende Hand-Arm-Arbeit
  • ergonomische Möbel und Hilfsmittel wie höhenverstellbare Schreibtische oder Pflegebetten, Hebehilfen oder elektrische Sackkarren

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