Welche Maßnahmen werden empfohlen?

  • Prüfen Sie, ob sich durch den Einsatz von Technologie die Arbeitsverfahren so umgestalten lassen, dass die Ganzkörperkräfte nicht oder nur begrenzt zum Einsatz kommenn müssen.
  • Ergreifen Sie Maßnahmen, um die Dauer und Intensität der Ausübung zu begrenzen.
  • Binden Sie bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Tätigkeit Ihre Sicherheitsfachkraft und Ihre Betriebsärztin oder Ihren Betriebsarzt ein.
  • Sorgen Sie durch das Bereitstellen geeigneter Hilfsmittel dafür, dass Ihre Beschäftigten Arme und Hände nicht als Werkzeug einsetzen müssen.
  • Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten entsprechend.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge: Wenn die Tätigkeit mit manueller Lastenhandhabung verbunden ist und nach der Leitmerkmalmethode "Ganzkörperkräfte" ein Punktwert im Risikobereich 3 erreicht oder überschritten wird, müssen Sie Ihren Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Vorsorge schriftlich und persönlich anbieten (Angebotsvorsorge). In allen anderen Fällen müssen Sie den Beschäftigten auf deren Wunsch eine arbeitsmedizinische Vorsorge ermöglichen (Wunschvorsorge).