Welche Maßnahmen werden empfohlen?

  • Binden Sie bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Tätigkeit Ihre Sicherheitsfachkraft und Ihre Betriebsärztin oder Ihren Betriebsarzt ein.
  • Setzen Sie vibrationsarme Fahrzeuge und Geräte ein.
  • Statten Sie Fahrzeuge mit Zusatzausrüstungen aus, die Vibrationen wirksam dämpfen (z. B. schwingungsarme Fahrersitze).
  • Warten Sie Fahrzeuge und Geräte regelmäßig.
  • Schulen Sie die Beschäftigten im Umgang mit Fahrzeugen, Geräten und Vibrationsschutzmaßnahmen.
  • Begrenzen Sie die Arbeitszeit und planen Sie die Arbeitszeiten so, dass abwechselnd auch Arbeiten ohne belastende Schwingungen ausgeführt werden können.
  • Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge: Wird der Auslösewert überschritten, müssen Sie Ihren Beschäftigten die arbeitsmedizinische Vorsorge schriftlich und persönlich anbieten (Angebotsvorsorge). Wird der höhere Expositions-Grenzwert überschritten, muss eine Pflichtvorsorge nach der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung durchgeführt werden. Ohne diese dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht weiterarbeiten.