Welche Maßnahmen werden empfohlen?
- Binden Sie bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Tätigkeit Ihre Sicherheitsfachkraft und Ihre Betriebsärztin oder Ihren Betriebsarzt ein.
- Setzen Sie vibrationsarme Fahrzeuge und Geräte ein.
- Statten Sie Fahrzeuge mit Zusatzausrüstungen aus, die Vibrationen wirksam dämpfen (z. B. schwingungsarme Fahrersitze).
- Warten Sie Fahrzeuge und Geräte regelmäßig.
- Schulen Sie die Beschäftigten im Umgang mit Fahrzeugen, Geräten und Vibrationsschutzmaßnahmen.
- Begrenzen Sie die Arbeitszeit und planen Sie die Arbeitszeiten so, dass abwechselnd auch Arbeiten ohne belastende Schwingungen ausgeführt werden können.
- Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten.
- Arbeitsmedizinische Vorsorge: Wird der Auslösewert überschritten, müssen Sie Ihren Beschäftigten die arbeitsmedizinische Vorsorge schriftlich und persönlich anbieten (Angebotsvorsorge). Wird der höhere Expositions-Grenzwert überschritten, muss eine Pflichtvorsorge nach der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung durchgeführt werden. Ohne diese dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht weiterarbeiten.