Welche Gesetzte müssen beachtet werden?

  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV): Die Verordnung schreibt vor, dass Arbeitgeber und Arbeitgeberin den Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten müssen (Angebotsvorsorge), wenn es sich bei den Hebe- und Tragetätigkeiten um wesentlich erhöhte körperliche Belastungen handelt, die mit einer Gesundheitsgefährdung für das Muskel-Skelett-System verbunden sind.
  • Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 13.2: Sie konkretisiert, wann Heben, Halten und Tragen von Lasten eine wesentlich erhöhte körperliche Belastung darstellt und eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten ist (Angebotsvorsorge).
  • Berufskranken-Verordnung (BKV): In der Verordnung und den Merkblättern der Berufskrankheiten 2108 und 2109 sind die Anerkennungsvoraussetzungen für Bandscheibenschäden der Lenden- bzw. Halswirbelsäule festgelegt.