Was können Unternehmer und Unternehmerinnen tun?

  • Stellen Sie sicher, dass die Gefährdungsbeurteilung von einer fachkundigen Person durchgeführt wird.
  • Erfassen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung das Gewicht der Last, die Art des Flurförderzeugs beziehungsweise Hilfsmittels und die Art der Bewegung (rollend oder gleitend), die Bewegungsgeschwindigkeit, die erforderliche Positioniergenauigkeit, die Körperhaltung, die Umgebungsbedingungen (Untergrund, Neigung), die Häufigkeit und den zurückgelegten Weg. Nutzen Sie für die Gefährdungsbeurteilung die Leitmerkmalmethode „Ziehen und Schieben“.
  • Prüfen Sie, ob die eingesetzten Flurförderzeuge oder Hilfsmittel optimiert werden können.