Was können Unternehmer und Unternehmerinnen tun?

  • Stellen Sie sicher, dass die Gefährdungsbeurteilung von einer fachkundigen Person durchgeführt wird.
  • Erfassen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung mindestens Lastgewicht, Körperhaltung, Greifbedingungen und Dauer der Belastung.
  • Nehmen Sie die Arbeitsbedingungen unter die Lupe, zum Beispiel Beleuchtung und Bewegungsräume.
  • Nutzen Sie für die Gefährdungsbeurteilung die Leitmerkmalmethode (LMM) „Heben, Halten, Tragen“.
  • Prüfen Sie, ob Hilfsmittel zum Tragen und Heben eingesetzt werden können.