Was können Unternehmer und Unternehmerinnen tun?
- Stellen Sie sicher, dass die Gefährdungsbeurteilung von einer fachkundigen Person durchgeführt wird.
- Erfassen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung mindestens Lastgewicht, Körperhaltung, Greifbedingungen und Dauer der Belastung.
- Nehmen Sie die Arbeitsbedingungen unter die Lupe, zum Beispiel Beleuchtung und Bewegungsräume.
- Nutzen Sie für die Gefährdungsbeurteilung die Leitmerkmalmethode (LMM) „Heben, Halten, Tragen“.
- Prüfen Sie, ob Hilfsmittel zum Tragen und Heben eingesetzt werden können.