Was können Unternehmerinnen und Unternehmer tun?

  • Stellen Sie sicher, dass die Gefährdungsbeurteilung von einer fachkundigen Person durchgeführt wird.
  • Erfassen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung die Frequenz und Dauer der Belastung sowie die aufzubringenden Kräfte, die Greifbedingungen von Werkzeugen und Materialien sowie die Stellung und Bewegung der Gelenke und die Körperhaltung. Nutzen Sie für die Gefährdungsbeurteilung die Leitmerkmalmethode „Manuelle Arbeitsprozesse“.