Was können Unternehmer und Unternehmerinnen tun?

  • Stellen Sie sicher, dass die Gefährdungsbeurteilung von einer fachkundigen Person durchgeführt wird.
  • Erfassen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung mindestens die Art und Dauer der Bewegung, die Geschwindigkeit, evtl. mitgeführte Lasten und die Körperhaltung.
  • Nehmen Sie die Arbeitsbedingungen unter die Lupe, zum Beispiel die Möglichkeit von Pausen und den Wechsel der Körperhaltung, die Arbeitsmittel und Bewegungsräume. Nutzen Sie für die Gefährdungsbeurteilung die Leitmerkmalmethode (LMM) „Körperfortbewegung“.