Was können Unternehmerinnen und Unternehmer tun?

  • Stellen Sie sicher, dass die Gefährdungsbeurteilung von einer fachkundigen Person durchgeführt wird.
  • Erfassen Sie in der Gefährdungsbeurteilung Art, Ausmaß und Dauer der Schwingungs-Exposition.
  • Beachten Sie die Arbeitsbedingungen, zum Beispiel die Temperaturen und die Arbeitszeiten. Lesen Sie die Herstellerangaben bezüglich der Vibrationsemissionen. Prüfen Sie, ob Sie alternative, vibrationsarme Werkzeuge und Maschinen einsetzen können. Hilfreich sind in diesem Zusammenhang auch die Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge.
  • Wird der Auslösewert überschritten, sollten Sie technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Belastungen zu verringern.