Was können Unternehmerinnen und Unternehmer tun?

  • Stellen Sie sicher, dass die Gefährdungsbeurteilung von einer fachkundigen Person durchgeführt wird.
  • Erfassen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung, die Frequenz und Dauer der Belastung sowie die aufzubringenden Kräfte, die Greifbedingungen der Werkzeuge oder Materialien und die Körperhaltung. Nutzen Sie für die Gefährdungsbeurteilung die Leitmerkmalmethode „Ganzkörperkräfte“.
  • Erfassen Sie ebenfalls, an welchen Arbeitsplätzen Ihre Beschäftigten diese Tätigkeiten ausführen müssen, in welchen Arbeitszeitanteilen das auftritt und ob weitere ungünstige Arbeitsbedingungen zu beachten sind.