Welche Maßnahmen werden empfohlen?

  • Gestalten Sie Arbeitsplätze und Tätigkeiten so, dass lang andauerndes Stehen vermieden wird.
  • Binden Sie bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Tätigkeit Ihre Sicherheitsfachkraft und Ihre Betriebsärztin oder Ihren Betriebsarzt ein.
  • Planen Sie einen regelmäßigen Wechsel der Tätigkeiten und Körperhaltungen ein, um einseitige Belastungen zu vermeiden.
  • Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten regelmäßig, wie sie Zwangshaltungen vermeiden können.
  • Ermöglichen Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die lang andauernd in stehender Position arbeiten müssen, ausreichende Pausen.
  • Gehen Sie als Führungskraft mit gutem Beispiel voran!
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge: Liegt eine wesentlich erhöhte Belastung durch Arbeiten mit dauerhaftem Stehen ohne wirksame Bewegungsmöglichkeit vor, müssen Sie Ihren Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorge schriftlich und persönlich anbieten (Angebotsvorsorge). Eine wesentlich erhöhte Belastung liegt vor, wenn die Leitmerkmalmethode "Körperzwangshaltungen" einen Punktwert im Risikobereich 3 oder 4 ergibt.