Welche Maßnahmen werden empfohlen?

  • Binden Sie bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Tätigkeit Ihre Sicherheitsfachkraft und Ihre Betriebsärztin oder Ihren Betriebsarzt ein.
  • Planen Sie einen regelmäßigen Wechsel der Tätigkeiten ein, um lang dauerndes Sitzen zu vermeiden. Ermöglichen Sie zum Beispiel die Nutzung von Sitz-Steh-Arbeitsplätzen.
  • Stellen Sie geeignete Sitzmöglichkeiten zur Verfügung.
  • Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten regelmäßig, wie sie lang dauerndes Sitzen vermeiden können.
  • Unterweisen Sie Beschäftigte, die Fahrzeuge führen, die Fahrersitze ergonomisch einzustellen.
  • Ermöglichen Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die lang dauernd im Sitzen arbeiten müssen, ausreichende Pausen.
  • Führen Sie Bewegungspausen ein.
  • Gehen Sie als Führungskraft mit gutem Beispiel voran!
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge: Liegt eine wesentlich erhöhte Belastung durch Arbeiten in erzwungener Sitzhaltung ohne wirksame Bewegungsmöglichkeit vor, müssen Sie Ihren Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorge schriftlich und persönlich anbieten (Angebotsvorsorge). Eine wesentlich erhöhte Belastung liegt vor, wenn die Leitmerkmalmethode "Körperzwangshaltungen" einen Punktwert im Risikobereich 3 oder 4 ergibt.