Welche Maßnahmen werden empfohlen?

  • Gestalten Sie Arbeitsplätze und Tätigkeiten so, dass langdauernde Tätigkeiten in Rumpfbeuge möglichst vermieden werden.
  • Binden Sie bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Tätigkeit Ihre Sicherheitsfachkraft und Ihre Betriebsärztin oder Ihren Betriebsarzt ein.
  • Prüfen Sie, ob Sie Hilfsmittel einsetzen können, die das Arbeiten in aufrechter Körperhaltung ermöglichen.
  • Planen Sie einen regelmäßigen Wechsel der Tätigkeiten und Körperhaltungen ein, um einseitige Belastungen zu vermeiden.
  • Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten regelmäßig, wie sie Zwangshaltungen vermeiden können.
  • Ermöglichen Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in langdauernder Rumpfbeuge arbeiten müssen, ausreichende Pausen.
  • Gehen Sie als Führungskraft mit gutem Beispiel voran!
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge: Liegt eine wesentlich erhöhte Belastung durch Arbeiten in Rumpfbeuge vor, müssen Sie Ihren Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorge schriftlich und persönlich anbieten (Angebotsvorsorge). Eine wesentlich erhöhte Belastung liegt vor, wenn die Leitmerkmalmethode "Körperzwangshaltungen" einen Punktwert im Risikobereich 3 oder 4 ergibt.