Welche Maßnahmen werden empfohlen?

  • Gestalten Sie Arbeitsplätze und Tätigkeiten so, dass lang andauerndes Knien, Hocken oder Arbeiten im Fersensitz oder im Kriechen vermieden wird.
  • Binden Sie bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Tätigkeit Ihre Sicherheitsfachkraft und Ihre Betriebsärztin oder Ihren Betriebsarzt ein.
  • Planen Sie einen regelmäßigen Wechsel der Tätigkeiten und Körperhaltungen ein, um einseitige Belastungen zu vermeiden.
  • Stellen Sie den Betroffenen Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung wie Kniepolster, Knieschoner, Kniekissen oder Knieprotektoren.
  • Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten regelmäßig, wie sie Zwangshaltungen durch den Einsatz ergonomischer Hilfsmittel vermeiden können und wie die persönliche Schutzausrüstung zu nutzen ist.
  • Ermöglichen Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die lang andauernd kniend, hockend, im Fersensitz oder im Kriechen arbeiten müssen, ausreichende Pausen.
  • Gehen Sie als Führungskraft mit gutem Beispiel voran.
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge: Liegt eine wesentlich erhöhte Belastung durch Arbeiten im ein- oder beidseitigen Knien ohne oder mit Abstützen des Körpers durch die Arme, im ein- oder beidseitigen Fersensitz, im ein- oder beidseitigen Hocken oder im Kriechen vor, müssen Sie Ihren Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorge schriftlich oder persönlich anbieten (Angebotsvorsorge). Eine wesentlicher erhöhte Belastung liegt vor, wenn die Leitmerkmalmethode "Körperzwangshaltungen" einen Punktwert im Risikobereich 3 oder 4 ergibt.