Was können Unternehmer und Unternehmerinnen tun?

  • Stellen Sie sicher, dass die Gefährdungsbeurteilung von einer fachkundigen Person durchgeführt wird.
  • Erfassen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung Körperhaltung und Dauer der Belastung.
  • Betrachten Sie die Arbeitsbedingungen genau, zum Beispiel die Möglichkeit von Pausen und den Wechsel der Körperhaltung, Arbeitsmittel und Bewegungsräume. Nutzen Sie für die Gefährdungsbeurteilung die Leitmerkmalmethode „Körperzwangshaltungen“.