Welche gesetzlichen Grundlagen müssen beachtet werden?

  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArMedVV): Die Verordnung schreibt vor, dass Arbeitgeber und Arbeitgeberin den Beschäftigten bei wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen durch Arbeiten in Rumpfbeuge, die mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System verbunden sind, arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten müssen (Angebotsvorsorge).
  • Arbeitsmedizinische Regel (ARM)13.2: Sie konkretisiert, wann Arbeiten in Rumpfbeuge eine wesentlich erhöhte körperliche Belastung darstellen und eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten ist (Angebotsvorsorge).
  • Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) und im Merkblatt der Berufskrankheit 2108 sind die Anerkennungsvoraussetzungen für Bandscheibenschäden der Lendenwirbelsäule festgelegt