Welche gesetzlichen Grundlagen müssen beachtet werden?

  • Berufskrankheiten-Verordnung (BKV): Die Verordnung beschreibt in Verbindung mit den Merkblättern zu den Berufskrankheiten 2102, 2105 und 2112 die Anerkennungsvoraussetzungen für Schäden durch kniende Tätigkeiten.
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV): Die Verordnung schreibt vor, dass Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen den Beschäftigten bei wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen durch Ziehen und Schieben von Lasten die mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System verbunden sind, arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten müssen (Angebotsvorsorge).
  • Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 13.2: Sie konkretisiert, wann Ziehen und Schieben von Lasten eine wesentlich erhöhte körperliche Belastung darstellt und eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten ist (Angebotsvorsorge).