Von einer Zwangshaltung am Arbeitsplatz spricht man immer dann, wenn die Tätigkeit, das Arbeitsmittel oder der Arbeitsplatz Beschäftigte zwingt, über einen längeren Zeitraum eine Körperhaltung einzunehmen, die nur wenig Bewegungsspielraum lässt.

Auch wenn solche Tätigkeiten über den Tag verteilt vielleicht nur wenige Sekunden andauern, sollten sie zusammengerechnet nicht mehr als eine Stunde ergeben. Sonst kann eine erhöhte körperliche Belastung vorliegen.