Körperfortbewegung Arbeiten in Bewegung: der eigene Körper als Transportmittel
Geht es bei einer körperlichen Belastung überwiegend darum, dass der ganze Körper durch dynamische Muskelarbeit zu einem Arbeitsort oder innerhalb eines Arbeitsbereichs bewegt werden muss, bezeichnet man diese Belastungsform als Körperfortbewegung.
Wer ist betroffen?
Betroffen sind Beschäftigte in Möbelspeditionen, die Umzugsgut über längere Strecken (mehr als 10 Meter) bewegen, genauso wie Beschäftigte im Rettungsdienst beim Personentransport. Die Belastung trifft auch auf Beschäftigte zu, die ihren Arbeitsort in größerer Höhe ohne Hilfsmittel erreichen müssen (Turmdrehkranen, Sendeanlagen) oder solche, die längere Wegstrecken ohne Lasten bewältigen (Kontrollbegehungen, Gehen auf einer Baustelle, Auslieferung von Post oder Zeitungen mit dem Fahrrad).
Wann spricht man von einer Gefährdung?
Die Höhe der körperlichen Belastung ist unter anderem abhängig von der Art und Dauer der Körperfortbewegung, der Geschwindigkeit, eventuell mitgeführten Lasten, der Körperhaltung und möglichen Unterbrechungen oder Belastungswechseln. Da die Gefährdung durch eine Vielzahl von Faktoren bestimmt wird, kommt es auf die Ausprägung der einzelnen Faktoren an.
Wegen der Vielzahl der relevanten Faktoren wird für die Beurteilung der Gefährdung die Leitmerkmalmethode "Körperfortbewegung" eingesetzt, die alle diese Faktoren berücksichtigt. Es liegt immer dann eine wesentlich erhöhte oder hohe körperliche Belastung vor, wenn nach dieser Methode der Risikobereich 3 oder 4 erreicht wird. Im Einzelfall, zum Beispiel bei Menschen mit Vorerkrankungen des Muskel-Skelett-Systems, kann schon dann eine Gefährdung vorliegen, wenn nach der Leitmerkmalmethode der Risikobereich 2 erreicht wird.
Welche Beschwerden können auftreten?
Für Körperbewegungen bei vorwiegend dynamischer Muskelarbeit großer Muskelgruppen muss der Körper ein hohes Energieniveau bereitstellen. Daher werden vor allem das Herz-Kreislauf-System und die Atmung beansprucht.
Daneben können insbesondere an den unteren Extremitäten (Hüfte, Oberschenkel, Knie, Füße) Überlastungen von Muskeln und Gelenken auftreten. Sie äußern sich durch Schmerzen oder schmerzhafte Bewegungsstörungen. Wenn Lasten getragen werden, können auch im unteren Rücken Schmerzen und Bewegungseinschränkungen auftreten. Unter bestimmten Voraussetzungen werden Bandscheibenschäden in der Lenden- und Nackenregion sowie Arthrosen der Hüftgelenke beim Tragen von Lasten als Berufskrankheit anerkannt.
Handlungsempfehlungen
- Stellen Sie sicher, dass die Gefährdungsbeurteilung von einer fachkundigen Person durchgeführt wird.
- Erfassen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung mindestens die Art und Dauer der Bewegung, die Geschwindigkeit, evtl. mitgeführte Lasten und die Körperhaltung.
- Nehmen Sie die Arbeitsbedingungen unter die Lupe, zum Beispiel die Möglichkeit von Pausen und den Wechsel der Körperhaltung, die Arbeitsmittel und Bewegungsräume. Nutzen Sie für die Gefährdungsbeurteilung die Leitmerkmalmethode (LMM) „Körperfortbewegung“.
- Stellen Sie geeignete Hilfsmittel zur Verfügung und unterweisen Sie Ihre Beschäftigten regelmäßig, wie die Hilfsmittel richtig angewendet werden.
- Prüfen Sie ggf. den Ersatz von Fahrrädern durch E-Bikes.
- Sorgen Sie für möglichst hindernisfreie Bewegungsmöglichkeiten. Achten Sie z. B. auf die Wegbeschaffenheit.
- Planen Sie einen regelmäßigen Wechsel der Tätigkeiten ein, um einseitige Belastungen zu vermeiden.
- Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten regelmäßig, wie sie Überlastungen vermeiden können.
- Ermöglichen Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausreichende Pausen.
- Gehen Sie als Führungskraft mit gutem Beispiel voran!
- Arbeitsmedizinische Vorsorge: Wenn das Arbeiten mit Körperfortbewegung mit einer Lastenhandhabung verbunden ist und zu einer wesentlich erhöhen oder hohen Belastung führen, müssen Sie Ihren Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Vorsorge schriftlich und persönlich anbieten (Angebotsvorsorge). Eine wesentlich erhöhte oder hohe Gefährdung liegt vor, wenn die Leitmerkmalmethode den Risikobereich 3 oder 4 ergibt. Ermöglichen Sie in allen anderen Fällen arbeitsmedizinische Vorsorge als Wunschvorsorge.
- Nutzen Sie die vorhandenen Präventionsangebote Ihres Betriebs.
- Handeln Sie so, wie Sie es in den Unterweisungen und Einweisungen gelernt haben.
- Versuchen Sie, die Tätigkeiten abwechslungsreich zu gestalten.
- Vermeiden Sie Überlastungen z. B. durch Pausen. (Auch kurze Arbeitsunterbrechungen sind hilfreich.) Halten Sie die Pausen ein.
- Nehmen Sie die arbeitsmedizinische Vorsorge wahr.
- Trainieren Sie Ihre Rumpfmuskulatur und nutzen Sie Ausgleichsgymnastik.
- DGUV-Information 208-033 "Muskel-Skelett-Belastungen – erkennen und beurteilen“
- Basis-Check und Einstiegsscreening der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
- Leitmerkmalmethode zur Beurteilung und Gestaltung von Belastungen bei Körperfortbewegung
- Handbuch zur Gefährdungsbeurteilung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV): Allgemein schreibt die Verordnung vor, dass Arbeitgeber und Arbeitgeberin den Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorge ermöglichen müssen (Wunschvorsorge), es sei denn, aufgrund der Gefährdungsbeurteilung und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen. Körperfortbewegung ist jedoch häufig mit manueller Lastenhandhabung verbunden. Hier schreibt die Die Verordnung vor, dass Arbeitgeber und Arbeitgeberin den Beschäftigten bei wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen durch manuelle Lastenhandhabung, die mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System verbunden sind, arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten müssen (Angebotsvorsorge).
- Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 13.2: Sie konkretisiert, wann Heben, Halten und Tragen von Lasten eine wesentlich erhöhte körperliche Belastung darstellt und eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten ist (Angebotsvorsorge).
- Arbeitsmedizinische Empfehlung (AME) Wunschvorsorge: Die Empfehlung beschreibt Zugangswege und Inhalte der Wunschvorsorge und nennt Beispiele.