Betroffen davon sind Beschäftigte in zahlreichen Branchen, zum Beispiel im Bau-, Büro- und Einzelhandelsgewerbe, in der Forst- und Landwirtschaft, der Metallverarbeitenden und chemischen Industrie, der Handels- und Warenlogistik, in Pflege-, in Betreuungs- und Gesundheitseinrichtungen und im Verkehr.

Aber, ab wann ist eine Tätigkeit gesundheitsgefährdend? Welche rechtlichen Vorschriften sind zu beachten? Wer genau ist betroffen und welche Maßnahmen können ergriffen werden? Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie hier.