Hand-Arm-Vibrationen Beim Bohren, Meißeln und Hämmern schwingt die Hand mit
Wer mit vibrierenden Handwerkzeugen arbeitet, setzt seine Arme und Hände mechanischen Schwingungen aus. Beispielsweise werden beim Arbeiten mit einem Presslufthammer oder einer Bohrmaschine Schwingungen über die Handgriffe in Hände, Arme und Schultern übertragen.
Wer ist betroffen?
Betroffen sind Beschäftigte, die mit Aufbruch-, Abbau-, Meißel-, Bohr- und Niethämmern arbeiten. Zu Hand-Arm-Vibrationen kommt es außerdem bei Arbeiten mit Gleisstopfern, Vibrationsstampfern, Bodenverdichtern sowie an Schneid-, Schleif-, Polier- und Anklopfmaschinen.
Wann spricht man von einer Gefährdung?
Die Höhe der Belastung ist von der Intensität, Frequenz und Art der Schwingungen abhängig. Darüber hinaus ist es ein Unterschied, ob die Schwingung harmonisch, zufällig oder stoßartig auftritt. Auch die Dauer, die Sie den Erschütterungen ausgesetzt sind, spielt eine Rolle. Hohe Ankopplungskräfte verstärken die Belastung. Von einer hohen Ankopplung spricht man immer dann, wenn ein Gerät nicht nur geführt (z. B. Rüttelplatten), sondern zugleich angedrückt werden muss (z. B. Bohrhammer).
Entsprechend der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen beträgt (siehe GKV) der Auslösewert A(8) = 2,5 m/s2 und der Expositionsgrenzwert A(8) = 5,0 m/s2.
Welche Beschwerden können auftreten?
Vor allem bei Arbeiten mit Werkzeugen oder Maschinen, die im tieffrequenten Bereich (8 bis 50 Hertz) schwingen, kann es zu krankhaften Veränderungen an den Gelenken und Knochen der Hände und Arme kommen. Unter anderem sind Arthrosen im Bereich der Ellbogen-, Hand- und der Schultereckgelenke mit entsprechenden Funktionseinschränkungen möglich. Typisch sind auch der sogenannte Mondbeintod oder der Ermüdungsbruch des Kahnbeins im Handwurzelbereich.
Bei Vibrationen im Frequenzbereich von 20 bis 1000 Hertz sind an der betroffenen Hand auch Schädigungen der Gefäße sowie der peripheren Nerven möglich. Bekannt ist diese Erkrankung unter der Bezeichnung „vibrationsbedingtes vasospastisches Syndrom“ (Weißfingerkrankheit).
Unter bestimmten Voraussetzungen wird dies als Berufskrankheit anerkannt.
Handlungsempfehlungen
- Stellen Sie sicher, dass die Gefährdungsbeurteilung von einer fachkundigen Person durchgeführt wird.
- Erfassen Sie in der Gefährdungsbeurteilung Art, Ausmaß und Dauer der Schwingungs-Exposition.
- Beachten Sie die Arbeitsbedingungen, zum Beispiel die Temperaturen und die Arbeitszeiten. Lesen Sie die Herstellerangaben bezüglich der Vibrationsemissionen. Prüfen Sie, ob Sie alternative, vibrationsarme Werkzeuge und Maschinen einsetzen können. Hilfreich sind in diesem Zusammenhang auch die Erkenntnisse aus der arbeitsmedizinischen Vorsorge.
- Wird der Auslösewert überschritten, sollten Sie technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Belastungen zu verringern.
- Binden Sie bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Tätigkeit Ihre Sicherheitsfachkraft und Ihre Betriebsärztin oder Ihren Betriebsarzt ein.
- Nutzen Sie alternative Arbeitsverfahren und ersetzen Sie Maschinen oder Werkzeuge durch schwingungsgedämpfte Werkzeuge.
- Rüsten Sie Maschinen und Werkzeuge zusätzlich aus, um Gesundheitsgefährdungen durch Vibration zu vermeiden.
- Warten Sie Maschinen und Werkzeuge regelmäßig.
- Schulen Sie die Beschäftigten im Umgang mit Werkzeug und Maschinen.
- Begrenzen Sie die Arbeitszeit und planen Sie diese so, dass zwischendurch auch Arbeiten ohne belastende Exposition ausgeführt werden können.
- Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten.
- Stellen Sie Kleidung zum Schutz vor Nässe und Kälte bereit.
- Arbeitsmedizinische Vorsorge: Wird der Auslösewert überschritten, müssen Sie Ihren Beschäftigten die arbeitsmedizinische Vorsorge schriftlich und persönlich anbieten (Angebotsvorsorge). Wird der höhere Expositionsgrenzwert überschritten, muss eine Pflichtvorsorge nach der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung durchgeführt werden. Ohne diese darf Ihr Mitarbeiter oder Ihre Mitarbeiterin nicht weiterarbeiten.
- Benutzen Sie die Ihnen überlassenen Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Arbeitsstoffe Schutzvorrichtungen sowie Schutzausrüstung wie vorgeschrieben.
- Handeln Sie so, wie Sie es in den Unterweisungen und Einweisungen gelernt haben.
- Halten Sie die Pausen ein. Das ist unter anderem auch wichtig, um der Weißfingerkrankheit vorzubeugen.
- Nehmen Sie die arbeitsmedizinische Vorsorge wahr.
- Schaffen Sie in Ihrer Freizeit einen Ausgleich zu Ihrer Tätigkeit.
- Technische Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV) "Vibrationen": Teil Allgemeines bis Teil 3: Die Technische Regel konkretisiert die Gefährdungsbeurteilung einschließlich der erforderlichen Schutzmaßnahmen bei Exposition gegenüber Vibrationen.
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV): Die Verordnung schreibt vor, dass Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen den Beschäftigten bei Überschreiten der Expositionsgrenzwerte arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen (Pflichtvorsorge) und den Beschäftigen bei Überschreiten der Auslösewerte arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten müssen (Angebotsvorsorge).
- Berufskrankheiten-Verordnung (BKV): Die Verordnung beschreibt in Verbindung mit den Merkblättern zu den Berufskrankheit 2103 beziehungsweise 2104 die Anerkennungsvoraussetzungen für Schäden durch Hand-Arm-Vibrationen.