Welche gesetzlichen Grundlagen müssen beachtet werden?

  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV): Die Verordnung schreibt vor, dass Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen den Beschäftigten bei wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen durch repetitive manuelle Tätigkeiten die mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System verbunden sind, arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten müssen (Angebotsvorsorge).
  • Arbeitsmedizinische Regel (AMR)13.2: Sie konkretisiert, wann repetitive manuelle Tätigkeiten wesentlich erhöhte körperliche Belastungen darstellen und eine eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten ist (Angebotsvorsorge).
  • Berufskrankheiten-Verordnung (BKV): Die Verordnung beschreibt in Verbindung mit dem jeweiligen Merkblatt zur Berufskrankheit 2101, 2113 und 2114 die Anerkennungsvoraussetzungen für Schäden durch Arbeiten mit häufigen Wiederholungen.