Welche gesetzlichen Grundlagen müssen beachtet werden?
- Technische Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV) "Vibrationen": Teil Allgemeines bis Teil 3: Die Technische Regel konkretisiert die Gefährdungsbeurteilung einschließlich der erforderlichen Schutzmaßnahmen bei Exposition gegenüber Vibrationen.
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV): Die Verordnung schreibt vor, dass Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen den Beschäftigten bei Überschreiten der Expositionsgrenzwerte arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen (Pflichtvorsorge) und den Beschäftigen bei Überschreiten der Auslösewerte arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten müssen (Angebotsvorsorge).
- Berufskrankheiten-Verordnung (BKV): Die Verordnung beschreibt in Verbindung mit den Merkblättern zu den Berufskrankheit 2103 beziehungsweise 2104 die Anerkennungsvoraussetzungen für Schäden durch Hand-Arm-Vibrationen.