Welche gesetzlichen Grundlagen müssen beachtet werden?

  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV): Die Verordnung schreibt vor, dass Arbeitgeber und Arbeitgeberin den Beschäftigten bei wesentlich erhöhten körperlichen Belastungen in Verbindung mit Ganzkörperkräften, die mit Gesundheitsgefährdungen für das Muskel-Skelett-System verbunden sind, arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge anbieten oder anderenfalls Wunschvorsorge ermöglichen müssen. Das gilt nicht, wenn aufgrund der Gefährdungsbeurteilung und der getroffenen Schutzmaßnahmen nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen ist.
  • Arbeitsmedizinische Regel (AMR) 13.2: Sie konkretisiert, wann Tätigkeiten mit Ausübung von Ganzkörperkräften wesentlich erhöhte körperliche Belastungen darstellen und eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten ist (Angebotsvorsorge).
  • Arbeitsmedizinische Empfehlung (AME) Wunschvorsorge: Die Empfehlung beschreibt Zugangswege und Inhalte der Wunschvorsorge und nennt Beispiele.