Welche gesetzlichen Grundlagen müssen beachtet werden?
- Technische Regel zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (TRLV) "Vibrationen: Teil Allgemeines bis Teil 3: Die Technische Regel konkretisiert die Gefährdungsbeurteilung einschließlich der erforderlichen Schutzmaßnahmen bei Exposition gegenüber Vibrationen.
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV): Die Verordnung schreibt vor, dass Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen bei Überschreiten der Expositionsgrenzwerte arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen (Pflichtvorsorge) und den Beschäftigten bei Überschreiten der Auslösewerte arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten müssen (Angebotsvorsorge).
- Berufskrankheiten-Verordnung (BKV): Die Verordnung beschreibt in Verbindung mit dem Merkblatt zur Berufskrankheit 2110 die Anerkennungsvoraussetzungen für Schäden durch Ganzkörpervibrationen.