Bewegungsarme Tätigkeiten Langes Sitzen am Fließband, am Schreibtisch oder hinter dem Steuer
Unser Muskel-Skelett-System ist auf Bewegung und wechselnde Belastungen angewiesen. Von bewegungsarmen Tätigkeiten spricht man, wenn mit der Tätigkeit wenig oder gar keine dynamischen Bewegungen verbunden sind. Bewegungsarme Tätigkeiten werden überwiegend im Sitzen ausgeübt. Im Unterschied zu erzwungenen Körperhaltungen, sogenannten Körperzwangshaltungen, können die Beschäftigten die Haltung ihres Körpers jedoch verändern und sich bewegen, ohne dabei ihre Tätigkeit vollständig zu unterbrechen.
Wer ist betroffen?
Beschäftigte, die vorwiegend, -langdauernd und ununterbrochen im Sitzen arbeiten: Kraftfahrer, Büro- und Produktionsangestellte.
Wann spricht man von einer Gefährdung?
Bewegungsmangel bremst den Stoffwechsel des Muskel-Skelett-Systems und führt zu einer Unterforderung. Eine kritische Grenze lässt sich dafür nicht eindeutig festlegen.
Welche Beschwerden können auftreten?
Bei Bewegungsmangel bleibt die Haltemuskulatur aktiviert, die dynamischen Komponenten jedoch fehlen. Die möglichen Folgen der mit dem langdauernden Sitzen verbundenen Zwangshaltung sind Muskelermüdung und schmerzhafte Muskelverspannungen. Sie treten in erster Linie im Rücken oder im Schultergürtel auf und schränken die Leistungsfähigkeit ein. Wird eine bewegungsarme Tätigkeit dauerhaft ausgeführt, kann sie schmerzhafte funktionelle Einschränkungen des Bewegungsapparats hervorrufen. Wegen der körperlichen Inaktivität reduziert sich zusätzlich die Belastbarkeit des Herz-Kreislauf-Systems. Wird die Energiezufuhr dem Bewegungsmangel nicht angepasst, kann dies zu Übergewicht und Stoffwechselstörungen wie Diabetes führen.
Handlungsempfehlungen
- Stellen Sie sicher, dass die Gefährdungsbeurteilung von einer fachkundigen Person durchgeführt wird.
- Erfassen Sie bei der Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplätze mit Bewegungsmangel.
- Als allgemeine Faustregel gilt: Regelmäßige Sitzunterbrechungen und eine Reduzierung der Gesamtzeit im Sitzen wirken sich positiv aus.
- Gestalten Sie Arbeitsplätze und Tätigkeiten so, dass eine aktive Bewegung der Beschäftigten möglich ist oder – noch besser – gefördert wird.
- Binden Sie bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes und der Tätigkeit Ihre Sicherheitsfachkraft und Ihre Betriebsärztin oder Ihren Betriebsarzt ein.
- Beschaffen Sie höhenverstellbare Schreib- oder Arbeitstische, die auch im Stehen genutzt werden können.
- Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten regelmäßig, wie sie Bewegungsmangel vermeiden können.
- Bieten Sie Bewegungspausen und Sportangebote an und ermöglichen Sie Ihren Beschäftigten die Teilnahme.
- Gehen Sie als Führungskraft mit gutem Beispiel voran!
- Ermöglichen Sie Ihren Beschäftigten eine arbeitsmedizinische Vorsorge.
- Vermeiden Sie bewegungsarme Tätigkeiten über längere Zeiträume.
- Stehen Sie, wenn Sie sitzend tätig sind, zwischendurch immer wieder auf. Führen Sie Tätigkeiten nach Möglichkeit auch im Stehen durch, zum Beispiel an Ihren höhenverstellbaren Schreibtisch.
- Machen Sie regelmäßig Bewegungspausen.
- Nutzen Sie die Präventionsangebote Ihres Betriebs.
- Nutzen Sie die arbeitsmedizinische Vorsorge.
- Handeln Sie so, wie Sie es in den Unterweisungen und Einweisungen gelernt haben.
- Versuchen Sie, Ihre Tätigkeiten abwechslungsreich zu gestalten.
- Treiben Sie im Betrieb oder in der Freizeit Ausgleichssport.
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV): Die Verordnung schreibt vor, dass Arbeitgeber und Arbeitgeberin den Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorge ermöglichen müssen (Wunschvorsorge), es sei denn, aufgrund der Gefährdungsbeurteilung und der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht mit einem Gesundheitsschaden zu rechnen.
- Arbeitsmedizinische Empfehlung (AME) Wunschvorsorge: Die Empfehlung beschreibt Zugangswege und Inhalte der Wunschvorsorge und nennt Beispiele.