Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen
Überprüfen Sie die Umsetzung und die Wirksamkeit der festgelegten Maßnahmen direkt nach den vereinbarten festgelegten Terminen und danach in regelmäßigen Abstanden fortlaufend. Das kann zum Beispiel durch eine Begehung des Arbeitsplatzes, Befragung der Beschäftigten oder Messungen erfolgen. Nutzen Sie gegebenenfalls auch erneut die Instrumente, die Sie bereits in Schritt 3 verwendet haben.
Um zu beurteilen, ob die getroffenen Maßnahmen ihre Wirkung erzielt haben, beantworten Sie sich folgende Fragen:
- Wurden die Maßnahmen durch die von Ihnen beauftragten Personen auftragsgemäß und termingerecht umgesetzt?
- Sind die Gefährdungen wirklich beseitigt oder zumindest hinreichend reduziert worden?
- Sind infolge der umgesetzten Maßnahmen neue Gefährdungen entstanden ( wie andere Belastungen des Muskel-Skelett-Systems, Unfallgefahren usw.)?
Halten Sie die Ergebnisse schriftlich fest, etwa mit der Arbeitshilfe. Sie sind Bestandteil der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung.
Was mache ich, wenn eine Gefährdung nicht vollständig beseitigt wurde?
Stellen Sie zunächst fest, warum diese Gefährdung noch besteht. Ziehen Sie dazu auch Ihre Arbeitsschutzexpertinnen und -experten (Betriebsärztin, Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit) zu Rate. Legen Sie erneut Maßnahmen fest, um die Gefährdung zu beseitigen, und überprüfen Sie auch hier wiederum abschließend die Wirksamkeit.