Wer unterstützt?
Sie werden nicht allein gelassen – kompetente Fachleute stehen der Unternehmensleitung zur Seite. So können Sie beispielsweise Unterstützung von Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt erhalten.
Auch Ihre Unfallversicherung berät und unterstützt, wenn es um die Gefährdungsbeurteilung und Präventionsmaßnahmen geht. Ebenso beraten die Ämter für Arbeitsschutz oder das Gewerbeaufsichtsamt.
Hilfestellung erhalten Sie darüber hinaus bei Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften. Ebenfalls lohnt es sich, mit den Krankenkassen Kontakt aufzunehmen. Sie halten für ihre Versicherten unterschiedliche Programme zur Vorbeugung oder Reduzierung von Beschwerden des Muskel-Skelett-Systems bereit.
Achtung: In alle Angelegenheiten des Arbeitsschutzes müssen Sie Ihre Personalvertretung mit einbinden. Bei der Gefährdungsbeurteilung hat sie Mitbestimmungsrechte.
Tipp: Beziehen Sie Ihre Beschäftigten in die Gefährdungsbeurteilung ein. Sie kennen den eigenen Arbeitsplatz am besten und können häufig hilfreiche Verbesserungsvorschläge für die ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze beitragen.