Wer ist verantwortlich?

Arbeitsschutz ist Sache des Chefs oder der Chefin. Als Unternehmensleitung tragen Sie die Verantwortung für sichere und gesunde Arbeitsbedingungen – und damit auch für eine angemessene Gefährdungsbeurteilung. So will es das Arbeitsschutzgesetz. 

Einzelne Aufgaben im Arbeitsschutz dürfen Sie an fachkundige Personen übertragen. Wichtig: Der Auftrag muss schriftlich erfolgen, Verantwortungsbereiche und Befugnisse sind konkret zu definieren.