Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen

Illustration Schritt 1 Gefährdungsbeurteilung: Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen

Womit fange ich an?

Nutzen Sie die Arbeitshilfe als praktische Handlungs- und Dokumentationshilfe. Abhängig vom Arbeitsplatz und den Arbeitsbedingungen können Beschäftigte verschiedenen Gesundheitsgefahren ausgesetzt sein. Daher ist es sinnvoll, bei der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsbereichen, Tätigkeiten oder nach besonderen Personengruppen zu unterscheiden. Bei der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung ermitteln Sie die Gefährdungen, die bei der jeweiligen Tätigkeit auftreten. Für Arbeitsbereiche oder Tätigkeiten mit vergleichbaren Gefährdungen, reicht es in der Regel aus, eine Beurteilung für alle davon betroffenen Arbeitsbereichen und Tätigkeiten durchzuführen.

Besondere Personengruppen

Auch besonders gefährdete Personengruppen wie zum Beispiel Jugendliche oder schwangere Frauen müssen ausreichend geschützt werden und deshalb bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Eine personengruppenbezogene Gefährdungsbeurteilung bietet sich auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit wechselnden Tätigkeiten, für chronisch Kranke oder Leistungsgewandelte an.

Hinweis: Das Mutterschutzgesetz schreibt vor, dass für alle Tätigkeiten vorsorglich auch ein Risiko für schwangere Frauen oder stillende Mütter beurteilt werden muss.