Arbeitsschutzaufsicht Überwachen und gezielt beraten

Die Überwachung des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes fällt in den Aufgabenbereich der Arbeitsschutzbehörden der Länder und der Präventionsdienste der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Das dort tätige Aufsichtspersonal kontrolliert, ob Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Vorschriften einhalten und unterstützt sie dabei ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen.

Als Ansprechpersonen für die Leitungskräfte berät das Aufsichtspersonal zu allen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes – von der Arbeitsschutzorganisation im Unternehmen bis hin zu erforderlichen Schutzmaßnahmen.  

Auch betriebliche Interessenvertretungen oder einzelne Beschäftigte können sich, auch vertraulich, an die Arbeitsschutzaufsicht wenden, wenn Sie der Meinung sind, ihr Chef oder ihre Chefin kümmert sich nicht ausreichend um die Gesundheit der Beschäftigten. Besser ist es jedoch, gemeinsam im Betrieb eine Lösung zu finden ohne die Arbeitsschutzaufsicht einzuschalten.