Personal- oder Betriebsrat Die kollektive Interessenvertretung in Sachen Arbeitsschutz

Nicht alle Beschäftigten möchten ihr gesundheitliches Problem oder Arbeitsschutzmängel wie fehlende Lifter oder Hilfsmittel gleich öffentlich machen, indem sie ihre Führungskraft oder die Unternehmensleitung informieren oder die Betriebsärztin zu Rate ziehen. Für diejenigen, die ihr Anliegen erst einmal unter vier Augen besprechen wollen, ist der Betriebs- oder Personalrat genau die richtige Adresse.

So können Anliegen durchgesetzt und Strukturen verändert werden

Der Betriebs- oder Personalrat ist eine kollektive Interessenvertretung: Er ist gesetzlich dazu verpflichtet, Arbeitsschutzmaßnahmen zu fördern und die Einhaltung des Arbeitnehmerschutzrechts zu überwachen. Bei Arbeitsschutzfragen muss die Unternehmensleitung die Mitglieder dieser Interessenvertretung mit einbeziehen. Das macht das Gremium stark: Als Partner auf Augenhöhe engagieren sich Personal- und Betriebsräte nicht nur für individuelle Anliegen. Sie besprechen und begleiten auch grundsätzliche und strukturelle Veränderungen mit der Unternehmensleitung, vereinbaren die Umsetzung und schieben Maßnahmen an, die allen zugutekommen.

In diesem Zusammenhang bieten Arbeitnehmervertretungen regelmäßig Seminare zur individuellen Prävention und Gesundheitsförderung an und veröffentlichen Handlungshilfen, die branchenspezifische Gesundheitsgefährdungen für die Beschäftigten aufzeigen und Maßnahmen zum betrieblichen Gesundheitsschutz vorstellen.